für Veranstaltungen im Hotel Jägerhof Zams
Sie finden nachstehend allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen (Bankettvereinbarungen) im Hotel Jägerhof Zams die Vertragsbestandteile des von Ihnen (In der Folge „Veranstalter“ genannt) erteilten Auftrages sind. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung. Der Veranstalter hält das Hotel für sämtliche Schäden, insbesondere Verwaltungsstrafen, die aus der Nichteinhaltung der gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften, insbesonders aus der Nichtabführung von Abgaben, herrühren, schad-und klaglos.
Garantie der teilnehmenden Personenanzahl
Der Veranstalter nimmt zu Kenntnis, dass das Hotel bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens drei Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen und der Menüwahl benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel jedenfalls in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränke, Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet.
Stornierung von Veranstaltungen
Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt eine Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin werden 50% des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, bis zu 3 Tagen 75% des gesamten gebuchten Umsatzes und innerhalb von 3Tagen werden 100% des gesamten gebuchten Umsatzes verrechnet.
Preise
Unsere angebotenen Preise verstehen sich, soweit im einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inkl. aller Steuern, Abgaben und Bedienung. Gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste.
Getränkeabrechnung
Vom Veranstalter mitgebrachten Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Von Seiten des Hotels kann dafür ein Pauschalbetrag verrechnet werden.
Wertsachen
Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände, usw. welche(s) von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden/wird, unterliegen/unterliegt keinesfalls der Haftung des Hotels.
Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände dem Hotel mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Raummieten
Vereinbarte Raummieten gelten ausschliesslich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des von Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden.
Haftung
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und diese sind dem Hotel voll zu ersetzen. Gegebenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen.
Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
b. der Ruf sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet sind
c. im Falle höherer Gewalt
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Hotel berechtigt. Des weiteren können beide Vertragspartner bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und ohne Entrichtung von Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
Rechnungslegung
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.